Arbeitsfelder im Trägerverein

Was macht ein Schulvorstand?

Die pädagogische Ausgestaltung der Schule überträgt der Verein meist dem Kollegium einer Schule. Verwaltungsangelegenheiten liegen beim Vorstand, der Schulverwaltung und dem Kollegium. Die Art und Weise des Zusammenspiels der einzelnen Gremien und Akteur:innen wird zum einen in der Satzung geregelt, oftmals flankiert durch eine Schulordnung oder ähnliches. Die angemessene Beteiligung aller Mitglieder einer Schulgemeinschaft – der Mitarbeitenden, der Eltern und der Schüler:innen – sollte oberstes Ziel sein. 

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Trägerschaft, auch wenn er einzelne Aufgaben qua Satzung oder Ordnung delegiert hat. Deshalb gehen inzwischen einige Schulträger dazu über, geschäftsführende Vorstände einzusetzen, um Verantwortung auf die handelnden Menschen zu konzentrieren.