Mitglieder
Mitgliedseinrichtungen und persönliche Mitglieder im BdFWS sind in Deutschland 256 Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen sowie 12 Seminare/Hochschulen für Waldorfpädagogik und 4 berufsbegleitende Seminare, 3 sonstige Institutionen und 581 persönliche Mitglieder (Stand Mai 2025).
Offizielle Kommunikationskanäle
Die Zeitschrift Erziehungskunst wird vom Bund der Freien Waldorfschulen herausgegeben und ist somit das offizielle Organ der Rudolf-Steiner- und Waldorfschulen in Deutschland.
Angesichts des inflationären Gebrauchs der Begriffe „Waldorf" oder "Rudolf Steiner" insbesondere in Kanälen des Chat-Anbieters Telegram oder auch auf Bluesky weisen wir darauf hin, welches die offiziellen Informationskanäle der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes der Freien Waldorfschulen in den sog. Sozialen Medien sind:
Ziele und Aufgaben des Bundes
- Eintreten für ein freies und selbstverwaltetes Schulwesen
- Förderung und Entwicklung der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik)
- Zusammenarbeit mit Institutionen, die auf dem Gebiet der Waldorfpädagogik im In- und Ausland tätig sind
- Unterstützung und Beratung der einzelnen Schulen
- Koordination schulpolitischer Aktivitäten
- Veranstaltung von öffentlichen Tagungen zur Waldorfpädagogik
- Planung, Durchführung und Koordination von Lehrer:innentagungen, Fachtagungen, Fortbildungen und Kolloquia
- Finanzierung der Lehrer:innenbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Herausgabe der Zeitschrift Erziehungskunst
Herausgabe der Zeitschrift Erziehungskunst
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bund der Freien Waldorfschulen
Am 27. März 2011 verabschiedeten die Waldorfschulen mit großer Mehrheit die Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit. Diese Vereinbarung beschreibt neben dem Leitbild die Grundlagen der Zusammenarbeit aller Waldorfschulen, des Aufnahmeverfahrens neuer Schulen in den Bund der Freien Waldorfschulen und der qualitativen Entwicklung jeder einzelnen Schule.
Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Bundes der Freien Waldorfschulen ist an zwei Standorten zu finden. Vereinssitz und Hauptgeschäftsstelle ist die Wagenburgstraße 6, 70184 Stuttgart. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat ihren Sitz in der Potsdamer Str. 86, 10785 Berlin.
In den Stuttgarter Räumen befinden sich die Buchhaltung sowie die allgemeine Verwaltung, die Pädogogische Forschungstelle, die Waldorf-Stiftung und die Abteilung Bildungsdaten und -analysen. Außerdem arbeitet dort die Redaktion der "Erziehungskunst".
Der Vorstand hat derzeit drei Geschäftsführer bestellt:
Die Geschäftsführer:innen bereiten die Vorstandssitzungen vor, führen Vorstandsbeschlüsse durch, halten Kontakt zur Schulbewegung, zu Geschäftsführer:innen und Vorständen der Schulträger usw. Sie bereiten in Zusammenarbeit mit dem Vorstand auch die Delegierten- und Mitgliederversammlungen sowie die Sitzungen verschiedener Ausschüsse vor.
Broschüren
Vorstand
Die amtierenden Vorstandsmitglieder sind:
Die Wahl erfolgte am 25.11.2023 durch die Mitgliederversammlung des BdFWS.
Warum hat der Bund der Freien Waldorfschulen „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“als Marken eingetragen?
„Waldorf“ und „Rudolf Steiner“ sind seit den 1980er-Jahren eingetragene Marken des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS). Was bedeutet das?
Zunächst einmal bedeutet es nicht, dass es ein „Patent“ auf die Erkenntnisse und Erkenntniswege Rudolf Steiners oder eine „Monopolisierung“ von diesen gäbe. Vielmehr schützt die Markeneintragung den Namen „Rudolf Steiner“ ausschließlich „im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf (bestimmte) Waren oder Dienstleistungen“. Dasselbe gilt für die Marke „Waldorf“.
D.h. der Schutz betrifft alleine das Wirtschaftsleben, nicht das Geistesleben: Jeder kann und darf weiterhin frei im Sinne Rudolf Steiners ganz so, wie er ihn versteht, wirken und dies auch offen bekunden.
Etwas anderes ist es, wenn mit den Begriffen „Rudolf Steiner“ und „Waldorf“ – z.B. als Unternehmensname – Geld verdient werden soll. Hier besonders sorgsam hinzuschauen, hat sich der Bund der Freien Waldorfschulen im Sinne Rudolf Steiners zur Aufgabe gemacht. Es geht bei der Markeneintragung also um die Verhinderung von Monopolen.
Als Markeninhaber stellt der BdFWS außerdem sicher, dass jede Waldorf- oder Rudolf-Steiner-Schule als Mitglied im BdFWS auch Teil der deutschen Waldorfschul-Community ist und einem gemeinsam immer weiter entwickelten Qualitätsanspruch genügen.
Dieser Qualitätsanspruch und die Übernahme der Verantwortung durch den BdFWS geht unmittelbar auf Rudolf Steiner zurück. Dieser verfügte 1925 kurz vor seinem Tod, dass die Lehrkräfte der ersten Freien Waldorfschule (Uhlandshöhe Stuttgart) – genannt „die Waldorflehrerschaft“ – die „Leitung über sämtliche in Deutschland befindlichen Schulen“ ausüben sollten. In seinem Schreiben heißt es weiter:
„Diese, der Waldorflehrerschaft übertragene Verantwortung bringt es mit sich, dass diese Führung sich sowohl auf die Anwendung der anthroposophischen Pädagogik als auf eine Prüfung der wirtschaftlichen Grundlagen erstreckt. Diejenigen Schulen, welche diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, können nicht als Vertreter Anthroposophischer Pädagogik angesehen werden.“
Noch im selben Jahre teilte die „Waldorflehrerschaft“ unter Bezugnahme auf diese Verfügung mit,
„dass die in Deutschland zu gründenden Schulen organisatorisch im Verein für ein freies Schulwesen (Waldorfschulverein E.V.) zentralisiert werden sollen. Demgemäss werden Neugründungen von Schulen vom Lehrerkollegium der Freien Waldorfschule nur im Einvernehmen mit dem Waldorfschulverein in die Wege geleitet werden (…)“
Dieser Verein wurde als „Bund der Freien Waldorfschulen“ wenige Jahre danach gegründet und hat seither mit Zustimmung der von Rudolf Steiner beauftragten „Waldorf-Lehrerschaft“ auch die von Rudolf Steiner intendierte Verantwortung für die pädagogischen Einrichtungen übernommen, die den Namen „Rudolf Steiner“ oder „Waldorf“ führen.
Dies ist auch der Grund, weshalb der BdFWS Anfang der 1980er-Jahre in enger Abstimmung mit der Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung und der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach die Marken „Waldorf“ und „Rudolf Steiner“ anmeldete.
Auch wenn der Schutz der Marken mit Kosten verbunden ist: Der BdFWS verfolgt mit ihnen keinerlei Gewinnerzielungsabsichten. Die Erlaubnis, die Marken „Rudolf Steiner“ oder „Waldorf“ im Bereich der Pädagogischen Dienstleistungen zu nutzen, ist nicht mit einer Entgeltleistung verknüpft.
Bei Fragen zu den Marken der BdFWS wenden Sie sich bitte per Mail an die Geschäftsstelle, Abteilung Lizenzen.
Die Bundeskonferenz wurde als Organ mit der Satzungsänderung im März 2007 neu eingerichtet. In ihr sind die Landesarbeitsgemeinschaften sowie die Bundeselternkonferenz (BuElKo) durch jeweils zwei Delegierte (Mecklenburg-Vorpommern ein Delegierter) vertreten.
Außerdem sind folgende Einrichtungen mit jeweils einem Delegierten vertreten: Pädagogische Forschungsstelle, Seminarekonferenz, Kindergartenvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Heilpädagogischen Schulen.
Die Bundeskonferenz ist ein beratendes Gremium, das den Austausch zwischen den Landesarbeitsgemeinschaften, den Schulen und dem Vorstand pflegt und in dem die wesentlichen Entwicklungsfragen der deutschen Waldorfschulbewegung beraten werden. Sie berät den Vorstand und bereitet Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor. Hierzu gehört auch die Erarbeitung eines Vorschlages bei Vorstandswahlen.